Satzung des Oberlausitzer Wirtestammtisch e.V.

Der Verein fördert die Zusammenarbeit von Gastronomie, Hotellerie und touristischen Partnern in der Oberlausitz. Zweck ist die Stärkung regionaler Angebote, die Verbesserung der Servicequalität sowie die gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Öffentlichkeit, Bildungseinrichtungen und Verwaltung. Der Verein verfolgt keine parteipolitischen Ziele und ist selbstlos tätig.

Mitgliedschaft

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen. Über Anträge entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung und der Zahlung des Jahresbeitrags. Ein Austritt ist zum Jahresende möglich; er erfolgt schriftlich. Mitglieder verpflichten sich, die Satzung anzuerkennen und aktiv an den Zielen mitzuwirken.

Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Richtwerte sind auf der Startseite unter „Mitgliedschaft“ einsehbar. Ermäßigte Beiträge können auf Antrag für Kleinstbetriebe, Auszubildende und Privatpersonen gewährt werden. Fördermitglieder unterstützen Projekte zusätzlich oder übernehmen Patenschaften für Veranstaltungen.

Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand besteht mindestens aus Vorsitz, Stellvertretung und Kasse. Er führt die Geschäfte, beruft Arbeitsgruppen ein und berichtet der Mitgliederversammlung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht.

Transparenz & Zusammenarbeit

Der Verein pflegt eine offene Kommunikation. Protokolle, Beschlüsse und Jahresberichte werden den Mitgliedern zugänglich gemacht. Bei Projekten mit öffentlichen Geldern werden Mittelverwendung und Kennzahlen nachvollziehbar dokumentiert. Kooperationen mit Schulen, Kommunen und Tourismusverbänden werden ausdrücklich angestrebt.

Beendigung der Mitgliedschaft

Ein Ausschluss ist möglich, wenn Mitglieder vorsätzlich gegen die Ziele des Vereins handeln oder Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand; das Mitglied kann Einspruch einlegen, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.

Schlussbestimmungen

Änderungen der Satzung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Sitz des Vereins ist Cunewalde. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gerichtsstand nach gesetzlichen Vorgaben.

Mitglied werden

Wenn Sie die Arbeit unterstützen möchten, senden Sie uns eine kurze Nachricht mit Ansprechpartner, Betriebsname und Kontaktdaten. Wir melden uns mit den weiteren Schritten. Erste Informationen zu Beiträgen und Leistungen finden Sie hier. Für Fragen rund um Datenschutz lesen Sie bitte unsere Hinweise.

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